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LOT 405

Adelsdiplom „von Hardenberg“

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36 x 27 cm.
Datiert: 15. Dezember 1902.
Preußen, 1902.

Kalligraphisch gestaltete deutsche Urkunde auf 5 Blatt Pergament, davon 5 Seiten beschriftet und eine Seite mit gemaltem Wappen. In Ledermappe mit großem geprägtem preußischen Adlerwappen auf dem Vorderdeckel eingebunden, mit verzierten Metallecken auf dem vorderen, und Metallnägeln auf dem hinteren Deckel. Die Innenseiten mit Seidenbespannung. Den Herren Gebrüder Dr. med. Georg Anton Hildebrand Dietrich von Hardenberg zu Roda in Sachsen-Altenburg, Hans Christian von Hardenberg, Großherzoglich Sächsischem Kammerherrn, auf Ober-Wiederstedt in der Provinz Sachsen, und Walter Ascan von Hardenberg, Herzoglich Sächsischem Landrath in Altenburg, wird auf deren Ansuchen hin das Recht zum Führen des Freiherrentitels als Freiherren und Freiinnen von Hardenberg für diese und ihre ehelichen Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechts durch König Wilhelm II. von Preußen bestätigt (.), ebenso das Recht zur Führung des bisher bereits geführten Wappens, dieses in feinster Malerei auf einer ganzen Seite. Gegeben im Neuen Palais bei Potsdam am 15. Dezember 1902. Mit Unterschrift König Wilhelms II. und des Herrn von Wedel und des Freiherrn von Hammerstein. Ohne das üblicherweise anhängende Siegel. Die Seidenbespannung hinten leicht schadhaft und lose. (1181652) (13)

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Time, Location
28 Mar 2019
Germany, Munich
Auction House
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36 x 27 cm.
Datiert: 15. Dezember 1902.
Preußen, 1902.

Kalligraphisch gestaltete deutsche Urkunde auf 5 Blatt Pergament, davon 5 Seiten beschriftet und eine Seite mit gemaltem Wappen. In Ledermappe mit großem geprägtem preußischen Adlerwappen auf dem Vorderdeckel eingebunden, mit verzierten Metallecken auf dem vorderen, und Metallnägeln auf dem hinteren Deckel. Die Innenseiten mit Seidenbespannung. Den Herren Gebrüder Dr. med. Georg Anton Hildebrand Dietrich von Hardenberg zu Roda in Sachsen-Altenburg, Hans Christian von Hardenberg, Großherzoglich Sächsischem Kammerherrn, auf Ober-Wiederstedt in der Provinz Sachsen, und Walter Ascan von Hardenberg, Herzoglich Sächsischem Landrath in Altenburg, wird auf deren Ansuchen hin das Recht zum Führen des Freiherrentitels als Freiherren und Freiinnen von Hardenberg für diese und ihre ehelichen Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechts durch König Wilhelm II. von Preußen bestätigt (.), ebenso das Recht zur Führung des bisher bereits geführten Wappens, dieses in feinster Malerei auf einer ganzen Seite. Gegeben im Neuen Palais bei Potsdam am 15. Dezember 1902. Mit Unterschrift König Wilhelms II. und des Herrn von Wedel und des Freiherrn von Hammerstein. Ohne das üblicherweise anhängende Siegel. Die Seidenbespannung hinten leicht schadhaft und lose. (1181652) (13)

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