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LOT 30577383741  |  Catalogue: Maps

Rostock-Warnemünde, anno 1653, grosse Panoramaansicht Merian Matthäus

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By Merian Matthaeus
Rostock-Warnemünde, anno 1653, grosse Panoramaansicht von Merian aus der Topographia -ORIGINAL----- 26 X 65 CM., sauber und fleckenfrei. ORIGINALTEXT AUS DER TOPOGRAPHIA: Topographia Saxoniae Inferioris:Rostock aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor): Merian, Frankfurt am Main 1653, S. 203 208. Rostock / Rostoch. Woher dieser Meckelburgsschen / Hanseatischen / vnd an der Warne / oder Varna, gelegenen Statt / Nahmen komme / seynd die Scribenten nicht ainig. Theils führen denselben her vom Rosenstock; thetls sagen / daß Er von den Wenden komme / wegen thailung zweyer Wasser / Rost / vnd Zog / so nächst dabey gelegen: Theils wollen / daß diese Statt / vor Zeiten / Lacinium, Rhodospolis, vnd Laciburgium geheissen / da herumb / ehe die Wenden hieher kommen / die Teutsche Varini, Varni oder Werini, gewohnt haben; Theils melden / ihr Nahm seye vorhin Rostzogk gewesen / vnd bedeute / wie gesagt / auff Wendisch / eine Thailung der Wasser / vnd werde solcher Nahm / von den Polnischen Scribenten / für ein feuchtes Erdrich außgelegt: Andere bringen den Nahmen daher / weiln bey einer gefärbten rothen Saul allda / die Benachbarte haben pflegen zusammen zu kommen / daß Rostock so viel als Rodestock wäre. Petrus Lindebergius [T31] Rostock (Merian).jpg [204] in seiner Rostochischen Chronick / sagt / daß der hohen Schuel / vnd der Statt / grössers Sigill / vnd etliche Schrifften auff den Steinen / zu erkennen geben / daß der rechte Statt-Nahme Rotzstock gewest seye. Sie solle anfangs / wie ein Dörfflein / an der Warna / vmbs Jahr Christi 329. einen schlechten Anfang / für die Fischer / gehabt haben; hernach aber vom Godeschalck / der Obetriten Wenden König / zu einem kleinen Stättlein gemacht / vnd endlich Anno 1160. von Pribislao, oder Primislao II. Nicoloti Sohn / der.betriten / oder Hernien / vierzigsten / vnd letzten Könige / auß den Steinhauffen der benachbarten / vnd damaln von Hertzog Heinrichen dem Löwen zerstörten Hauptstatt Kessin / oder Kissin / (von welcher / vnd deren Zerstörung / vnd daß Sie jetzt ein grosses / nahend Rostock gelegenes / Dorff / obgedachter Lindebergius lib. 1. cap. 8. zu lesen) mit einer Mauer vmbgeben / mit einem Graben befestiget / vnd zu einer rechten Statt gemacht worden seyn. Andere sagen / deß gedachten Pribislai Sohn / Burevinus, habe Rostock mit einer Mauer erstlich vmbgeben / mit Gräben befestiget / vnd zu einer bequemen Stattsform gebracht / Sie deß Zolls befreyet / vnd mit dem Lübeckischen Recht begabet; wie solches seine / deß Burevins / Herrns zu Mecklenburg / darüber gegebne Brieff / von Anno 1218. beweisen darinnen dieser Ort Rostoch genant werde; vnd habe sein Sohn / Henricus Burevinus II. dieser Newen Statt mit Hülff / vnd Rath / beygestanden / daß Sie erweitert worden / vnd bezeugten der Statt Freyheiten / daß Anno 1262. auß zweyen Stätten / man eine gemacht habe. Sie sagen auch / daß Rostock nie eine Reichs-Statt gewesen / habe auch nichts vom Reich / aber wol von den Hertzogen zu Mecklenburg / denen diese Statt stäts vnterthan gewesen / vnd noch seye; welche Ihr / der Statt / Recht / vnd Freyheiten / vnd darunter auch die Gerechttgkeit zu müntzen / verkaufft / vnd gegeben / aber die hohe Obrigkeit / vnd Herrschafft darüber / Ihnen vorbehalten: Wie dann die Rostocher selbsten / in allen ihren Brieffen / so Sie an gemelte Hertzogen schreiben / bekennen / daß diese Statt Ihr / der Hertzogen / Erb- vnd Fürsten-Statt seye: Item / daß Sie auch müssen die Anlagen / die / mit ihrem Willen / auff den Landtägen gemacht werden / bezahlen; wie Sie dann zu solchen Landtägen beschrieben werden / vnd erscheinen / vnd noch heutigs Tags den Hertzogen huldigen / auch Ihnen / zu ihrem Belieben / die Thor öffnen / vnd die Hertzoge in der Statt ihre Edicta, Rescripta, vnd Befelch / zu publiciren; ingleichem die Burger / so offt Sie ihrer Obrigkeit schwören / vor allen dingen / den Hertzogen zu Mecklenburg / vnd dann dem Statt-Magistrat / den Eyd zu thun pflegen. Was aber d
Publication year: 1653
Vendor: Hammelburger Antiquariat

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Germany
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By Merian Matthaeus
Rostock-Warnemünde, anno 1653, grosse Panoramaansicht von Merian aus der Topographia -ORIGINAL----- 26 X 65 CM., sauber und fleckenfrei. ORIGINALTEXT AUS DER TOPOGRAPHIA: Topographia Saxoniae Inferioris:Rostock aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor): Merian, Frankfurt am Main 1653, S. 203 208. Rostock / Rostoch. Woher dieser Meckelburgsschen / Hanseatischen / vnd an der Warne / oder Varna, gelegenen Statt / Nahmen komme / seynd die Scribenten nicht ainig. Theils führen denselben her vom Rosenstock; thetls sagen / daß Er von den Wenden komme / wegen thailung zweyer Wasser / Rost / vnd Zog / so nächst dabey gelegen: Theils wollen / daß diese Statt / vor Zeiten / Lacinium, Rhodospolis, vnd Laciburgium geheissen / da herumb / ehe die Wenden hieher kommen / die Teutsche Varini, Varni oder Werini, gewohnt haben; Theils melden / ihr Nahm seye vorhin Rostzogk gewesen / vnd bedeute / wie gesagt / auff Wendisch / eine Thailung der Wasser / vnd werde solcher Nahm / von den Polnischen Scribenten / für ein feuchtes Erdrich außgelegt: Andere bringen den Nahmen daher / weiln bey einer gefärbten rothen Saul allda / die Benachbarte haben pflegen zusammen zu kommen / daß Rostock so viel als Rodestock wäre. Petrus Lindebergius [T31] Rostock (Merian).jpg [204] in seiner Rostochischen Chronick / sagt / daß der hohen Schuel / vnd der Statt / grössers Sigill / vnd etliche Schrifften auff den Steinen / zu erkennen geben / daß der rechte Statt-Nahme Rotzstock gewest seye. Sie solle anfangs / wie ein Dörfflein / an der Warna / vmbs Jahr Christi 329. einen schlechten Anfang / für die Fischer / gehabt haben; hernach aber vom Godeschalck / der Obetriten Wenden König / zu einem kleinen Stättlein gemacht / vnd endlich Anno 1160. von Pribislao, oder Primislao II. Nicoloti Sohn / der.betriten / oder Hernien / vierzigsten / vnd letzten Könige / auß den Steinhauffen der benachbarten / vnd damaln von Hertzog Heinrichen dem Löwen zerstörten Hauptstatt Kessin / oder Kissin / (von welcher / vnd deren Zerstörung / vnd daß Sie jetzt ein grosses / nahend Rostock gelegenes / Dorff / obgedachter Lindebergius lib. 1. cap. 8. zu lesen) mit einer Mauer vmbgeben / mit einem Graben befestiget / vnd zu einer rechten Statt gemacht worden seyn. Andere sagen / deß gedachten Pribislai Sohn / Burevinus, habe Rostock mit einer Mauer erstlich vmbgeben / mit Gräben befestiget / vnd zu einer bequemen Stattsform gebracht / Sie deß Zolls befreyet / vnd mit dem Lübeckischen Recht begabet; wie solches seine / deß Burevins / Herrns zu Mecklenburg / darüber gegebne Brieff / von Anno 1218. beweisen darinnen dieser Ort Rostoch genant werde; vnd habe sein Sohn / Henricus Burevinus II. dieser Newen Statt mit Hülff / vnd Rath / beygestanden / daß Sie erweitert worden / vnd bezeugten der Statt Freyheiten / daß Anno 1262. auß zweyen Stätten / man eine gemacht habe. Sie sagen auch / daß Rostock nie eine Reichs-Statt gewesen / habe auch nichts vom Reich / aber wol von den Hertzogen zu Mecklenburg / denen diese Statt stäts vnterthan gewesen / vnd noch seye; welche Ihr / der Statt / Recht / vnd Freyheiten / vnd darunter auch die Gerechttgkeit zu müntzen / verkaufft / vnd gegeben / aber die hohe Obrigkeit / vnd Herrschafft darüber / Ihnen vorbehalten: Wie dann die Rostocher selbsten / in allen ihren Brieffen / so Sie an gemelte Hertzogen schreiben / bekennen / daß diese Statt Ihr / der Hertzogen / Erb- vnd Fürsten-Statt seye: Item / daß Sie auch müssen die Anlagen / die / mit ihrem Willen / auff den Landtägen gemacht werden / bezahlen; wie Sie dann zu solchen Landtägen beschrieben werden / vnd erscheinen / vnd noch heutigs Tags den Hertzogen huldigen / auch Ihnen / zu ihrem Belieben / die Thor öffnen / vnd die Hertzoge in der Statt ihre Edicta, Rescripta, vnd Befelch / zu publiciren; ingleichem die Burger / so offt Sie ihrer Obrigkeit schwören / vor allen dingen / den Hertzogen zu Mecklenburg / vnd dann dem Statt-Magistrat / den Eyd zu thun pflegen. Was aber d
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